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Scrap.Art & Life

Kreatives | Erlebtes | Auffälliges

Quarterly Sale

Donnerstag, 22. Januar 2026

Ab morgen beginnt bei The Lilypad der Quarterly Sale mit entsprechenden Rabatten. Ab einem Einkauf von mindestens $15 gibt es das Collab Full Circle gratis dazu.













A Lillypad Collab Full Circle
bildnachweis | privat

Krank

Mittwoch, 21. Januar 2026

 




Unser Bundeskanzler unterstellt uns, dass wir zu oft *krank machen*. Ich verstehe das so, dass wir uns Krankheiten einbilden und es Ärzte gibt, die dafür ohne Probleme gelbe Zettel unterschreiben. 

Wenn ich mir die Bundestagsdebatten ansehe, erblicke ich viele leere Reihen, wenig besetzte Plätze. Man beschäftigt sich mit Unterschriftenmappen und spielt mit dem Smartphone. Viele lungern in Positionen auf den Stühlen, dass es den Eindruck erweckt, sie verwechseln den Plenarsaal mit ihrem Wohnzimmer oder der Kellerbar.

Aber wir arbeiten nicht genug und drücken uns. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen ... es schmeckt absolut bitter und widerlich!

Neue Produkte von Nicole

Montag, 19. Januar 2026
Nicole hat ihre Shop bei Digital Artistry wieder aufgestockt.














GG 29

Samstag, 17. Januar 2026
Der bayerische Ministerpräsident *plant* eine Neugliederung des Bundesgebietes. Voll mein Ding - wir haben ja sonst keine anderen Probleme, denen man sich *SOFORT* annehmen müsste. Aber man braucht ja Ablenkung und Schlagzeilen. Mein Verständnis hält sich in Grenzen.







In der ganzen Debatte hat er wohl den Art 29 des GG vergessen.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland 
Art 29 
(1) Das Bundesgebiet kann neu gegliedert werden, um zu gewährleisten, dass die Länder nach Größe und Leistungsfähigkeit die ihnen obliegenden Aufgaben wirksam erfüllen können. Dabei sind die landsmannschaftliche Verbundenheit, die geschichtlichen und kulturellen Zusammenhänge, die wirtschaftliche Zweckmäßigkeit sowie die Erfordernisse der Raumordnung und der Landesplanung zu berücksichtigen.
(2) Maßnahmen zur Neugliederung des Bundesgebietes ergehen durch Bundesgesetz, das der Bestätigung durch Volksentscheid bedarf. Die betroffenen Länder sind zu hören.
(3) Der Volksentscheid findet in den Ländern statt, aus deren Gebieten oder Gebietsteilen ein neues oder neu umgrenztes Land gebildet werden soll (betroffene Länder). Abzustimmen ist über die Frage, ob die betroffenen Länder wie bisher bestehen bleiben sollen oder ob das neue oder neu umgrenzte Land gebildet werden soll. Der Volksentscheid für die Bildung eines neuen oder neu umgrenzten Landes kommt zustande, wenn in dessen künftigem Gebiet und insgesamt in den Gebieten oder Gebietsteilen eines betroffenen Landes, deren Landeszugehörigkeit im gleichen Sinne geändert werden soll, jeweils eine Mehrheit der Änderung zustimmt. Er kommt nicht zustande, wenn im Gebiet eines der betroffenen Länder eine Mehrheit die Änderung ablehnt; die Ablehnung ist jedoch unbeachtlich, wenn in einem Gebietsteil, dessen Zugehörigkeit zu dem betroffenen Land geändert werden soll, eine Mehrheit von zwei Dritteln der Änderung zustimmt, es sei denn, dass im Gesamtgebiet des betroffenen Landes eine Mehrheit von zwei Dritteln die Änderung ablehnt.
(4) Wird in einem zusammenhängenden, abgegrenzten Siedlungs- und Wirtschaftsraum, dessen Teile in mehreren Ländern liegen und der mindestens eine Million Einwohner hat, von einem Zehntel der in ihm zum Bundestag Wahlberechtigten durch Volksbegehren gefordert, dass für diesen Raum eine einheitliche Landeszugehörigkeit herbeigeführt werde, so ist durch Bundesgesetz innerhalb von zwei Jahren entweder zu bestimmen, ob die Landeszugehörigkeit gemäß Absatz 2 geändert wird, oder dass in den betroffenen Ländern eine Volksbefragung stattfindet.
(5) Die Volksbefragung ist darauf gerichtet festzustellen, ob eine in dem Gesetz vorzuschlagende Änderung der Landeszugehörigkeit Zustimmung findet. Das Gesetz kann verschiedene, jedoch nicht mehr als zwei Vorschläge der Volksbefragung vorlegen. Stimmt eine Mehrheit einer vorgeschlagenen Änderung der Landeszugehörigkeit zu, so ist durch Bundesgesetz innerhalb von zwei Jahren zu bestimmen, ob die Landeszugehörigkeit gemäß Absatz 2 geändert wird. Findet ein der Volksbefragung vorgelegter Vorschlag eine den Maßgaben des Absatzes 3 Satz 3 und 4 entsprechende Zustimmung, so ist innerhalb von zwei Jahren nach der Durchführung der Volksbefragung ein Bundesgesetz zur Bildung des vorgeschlagenen Landes zu erlassen, das der Bestätigung durch Volksentscheid nicht mehr bedarf.
(6) Mehrheit im Volksentscheid und in der Volksbefragung ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wenn sie mindestens ein Viertel der zum Bundestag Wahlberechtigten umfasst. Im übrigen wird das Nähere über Volksentscheid, Volksbegehren und Volksbefragung durch ein Bundesgesetz geregelt; dieses kann auch vorsehen, dass Volksbegehren innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren nicht wiederholt werden können.
(7) Sonstige Änderungen des Gebietsbestandes der Länder können durch Staatsverträge der beteiligten Länder oder durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates erfolgen, wenn das Gebiet, dessen Landeszugehörigkeit geändert werden soll, nicht mehr als 50.000 Einwohner hat. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates und der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages bedarf. Es muss die Anhörung der betroffenen Gemeinden und Kreise vorsehen.
(8) Die Länder können eine Neugliederung für das jeweils von ihnen umfasste Gebiet oder für Teilgebiete abweichend von den Vorschriften der Absätze 2 bis 7 durch Staatsvertrag regeln. Die betroffenen Gemeinden und Kreise sind zu hören. Der Staatsvertrag bedarf der Bestätigung durch Volksentscheid in jedem beteiligten Land. Betrifft der Staatsvertrag Teilgebiete der Länder, kann die Bestätigung auf Volksentscheide in diesen Teilgebieten beschränkt werden; Satz 5 zweiter Halbsatz findet keine Anwendung. Bei einem Volksentscheid entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wenn sie mindestens ein Viertel der zum Bundestag Wahlberechtigten umfasst; das Nähere regelt ein Bundesgesetz. Der Staatsvertrag bedarf der Zustimmung des Bundestages.

Shop Neuheiten

Freitag, 16. Januar 2026
Hier ein Überblick aus verschiedenen Shops, wie z.B. Hey Scrapper & Oscraps. Für The Lilypad habe ich dieses Mal keine Layouts erstellt.





 





Everyday Project | 67 Collection von Dunia Designs
bildnachweis | freepik






Happy Monthly January von CarolW Designs
bildnachweis | privat







Year Of Memorie January von Palvinka Designs
bildnachweis | privat
















Still Trending Januar

Donnerstag, 15. Januar 2026
Bei der Kategorie STILL TRENDING habe ich mir in diesem Monat 2 Kits ausgesucht und Layouts erstellt. 






Refresh Mini Collection von Anita Designs
bildnachweis | privat







Winter Stories von Sahlin Studio
bildnachweis | privat

Januar Template Challenge

Mittwoch, 14. Januar 2026
Nicole hat ein schönes Template zur Verfügung gestellt. Um an dieser Challenge teilzunehmen, muss man sich bei Digital Artistry in dem entsprechenden Club anmelden. Man will damit die sogenannten *FREEBIE JÄGER* abschrecken.







January 2026 Template Challenge Freebie von NBK Design
artCrush #96 - Frozen Sea & Forest von NBK-Design
bildnachweis | privat




Auto Post Signature

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